Stromanbieter müssen ihre Preiserhöhungen 6 Wochen vor Inkrafttreten ankündigen: Wer also zum 1. Januar die Preise anpassen will, musste seinen Kunden das bis Anfang dieser Woche mitteilen....
Verbraucher, die dieser Tage Post vom Energieversorger bekommen, müssen besonders aufmerksam sein. Jede Mitteilung kann eine Preiserhöhung enthalten, die zur Sonderkündigung berechtigt....