Mit knappen Mitteln zum Führerschein Von PM-Ersteller 04.08.2016 Allgemein Keine Kommentare Als Auszubildender erhält man kein Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung. Die Begründung lautet: Der Auszubildende bezieht lediglich Mittel, um die Durchführung seiner Ausbildung zu bestreiten.... [Weiterlesen...]