Kaum eine Vorschrift ist so umstritten wie der § 23 a Abs. 1a StVO (Handyverstoß). Was ist erlaubt, was ist verboten? Nach Umstellung auf das Fahreignungsregister ist der Handyverstoß schwerwiegender....
Immer wieder hört Udo Reissner, Fachanwalt Verkehrsrecht und Strafverteidiger, die zu spät gestellte Frage: Wie hätte ich mich bei der Alkoholkontrolle verhalten sollen, um jetzt besser dazustehen?...