Nächste strategische Kooperation zwischen dem namhaften Branchenspezialisten JT Touristik und dem bbw Bildungswerk der Wirtschaft in Berlin und Brandenburg besiegelt....
Das Widerspruchsgutachten wird mit besonderem Augenmerk bedacht. Die Pflegekasse verschickt an den Pflegebedürftigen einen Bescheid über die Ablehnung oder die Zustimmung zur Pflegestufe. Sollte es zu einer Ablehnung gekommen sein, kann innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen ein Widerspruch erfolgen....
Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung nach dem SGB XI nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens...