Fahranfänger: in der Probezeit bewähren

Wer seinen Führerschein endlich besitzt, muss sich erst noch im Straßenverkehr beweisen.

Mit einem Führerschein ist man mobil. Beruflich wie privat. Ihn zu erwerben ist deswegen das Ziel eines jeden Jugendlichen. Doch der wird zunächst auf Probe ausgestellt. In insgesamt 24 Monaten muss sich der Fahranfänger beweisen und zeigen, dass er in der Lage ist, ein Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen. Diese Regelung gilt für den Ersterwerb. Alle weiteren Führerscheine sind davon befreit. Sollte es in der Probezeit zu gravierenden Verstößen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) kommen, kann das zu unangenehmen Konsequenzen führen. Beispielsweise ist eine Verlängerung der Bewährungszeit oder der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Über die Probezeit und die möglichen Folgen bei einem Verstoß informiert Peters Intensivfahrschule in Wesel.

Diese Verstöße drohen

Fahranfängern drohen bei Missachtung von Verkehrsregeln Konsequenzen. Die Strafen sind abhängig von der Art der Verkehrsverstöße. Weniger gravierende Delikte, die keinen Punkteintrag in Flensburg nach sich ziehen, haben keine Folgen für den Fahranfänger. Diese Verstöße sind meist mit einem Verwarngeld unter 40 Euro abgegolten. Bei sogenannten A- und B-Verstößen sieht es anders aus. Zu den A-Delikten zählen gravierende Regelverstöße im Straßenverkehr. Hierzu zählen unter anderem das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Unfallflucht, Rotlichtverstöße und das Überschreiten der Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h. Daneben gibt es die B-Verstöße. Hierzu zählen Ordnungswidrigkeiten. Hierzu gehören das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage und auch Mängel am Fahrzeug: beispielsweise abgefahrene Reifen. Die Probezeit dauert insgesamt zwei Jahre und endet nach der Frist mit einer unbegrenzten Fahrerlaubnis.

Für ausführliche Informationen zu den Lehrgangsprüfungen steht die Intensivfahrschule Peters aus Wesel gerne jederzeit zur Verfügung.

Über:

Peters Intensivfahrschule
Herr Peter Schlißke
Trappstraße 16
46483 Wesel
Deutschland

fon ..: 0281 2068077
fax ..: 0281 2067994
web ..: http://www.my-pif.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

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